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HinweisgeberInnen-Meldesystem

Unsere STWT-Grundsätze

Die Grundlage für unseres Unternehmensleitbilds und unseres Compliance-Verständnisses sind unsere STWT-Grundsätze. Wir erwarten von unseren Mitarbeitenden und GeschäftspartnerInnen ein verantwortungsbewusstes und verlässliches Handeln. Verbindliche Regelungen, Richtlinien und Verträge müssen eingehalten werden. So ist es auch in unseren internen Richtlinien verankert.

HinweisgeberInnen-Meldesystem (Whistleblowing-System)

Das HinweisgeberInnen-Meldesystem der Steirischen Wirtschaftstreuhand (in Folge kurz „STWT“) umfasst folgende Gesellschaften:

Steirische Wirtschaftstreuhand GmbH & Co KG
Steirische Wirtschaftstreuhand GmbH
Steirische Prüfungs- und BeratungsGmbH

Das HinweisgeberInnen-Meldesystem soll helfen, unseren Werten jederzeit gerecht zu werden. Oberstes Ziel ist, den nachhaltigen Erfolg der STWT zu sichern und auszubauen sowie Schäden von ihr abzuwenden. Das HinweisgeberInnen-Meldesystem dient somit dem Schutz unserer Unternehmen sowie unserer Mitarbeitenden und GeschäftspartnerInnen.

Datenschutz

Der Schutz von Daten und Informationssystemen ist für die STWT seit je her ein wichtiges Anliegen, welches wir bei allen unseren Geschäftsbeziehungen und auch gegenüber unseren Mitarbeitenden stets berücksichtigen. Dementsprechend behandeln wir personenbezogene Daten vertraulich und gemäß der Datenschutzvorschriften. Weiters investieren wir laufend in Sicherheitsmaßnahmen, um den Schutz unserer Informationssysteme und der darin befindlichen Daten bestmöglich zu gewährleisten.

Wir sind laufend bemüht, die Informations- und Datensicherheit am höchsten Sicherheitsstand zu halten.

Weitere Informationen betreffend Datenschutz in Zusammenhang mit dem HinweisgeberInnen-Meldesystem finden Sie in der Datenschutzerklärung zum HinweisgeberInnen-Meldesystem.

Melden von Verstößen als Vorteil für uns alle

Das HinweisgeberInnen-Meldesystem dient der Meldung von Verstößen in nachstehenden Zusammenhängen:

  • Vorbeugung, Verhinderung und Bekämpfung bestimmter strafbarer Handlungen im Bereich der Korruption
  • Bestechlichkeit
  • Vorteilsannahme
  • Vorteilsannahme zur Beeinflussung
  • Bestechung
  • Vorteilszuwendung
  • Vorteilszuwendung zur Beeinflussung
  • Geschenkannahme und Bestechung von Bediensteten oder Beauftragten
  • Schutz der Privatsphäre, Datenschutz sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
  • Umweltschutz
  • Verletzung der Personenfreiheit (Mobbing, sexuelle Belästigung, Diskriminierung jeglicher Art)
  • Verbotene Einflussnahme
  • Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierung
  • Schutz finanzieller Interessen der Europäischen Union iSd Art 325 AEUV
  • Missbrauch der Amtsgewalt
  • Strahlenschutz und nukleare Sicherheit

Potentielle Verstöße im Sinne des "Whistleblowing-Gesetzes" müssen frühzeitig erkannt und aufgearbeitet werden, damit ein etwaiges Fehlverhalten schnellstmöglich abgestellt werden kann.

Wir sind daher unseren Mitarbeitenden und GeschäftspartnerInnen dankbar, wenn sie uns auf mögliche Verstöße hinweisen. Zu diesem Zweck haben wir ein gesichertes HinweisgeberInnen-Meldesystem eingerichtet.

So können Hinweise von jedem Standort und rund um die Uhr abgegeben werden:
sicher, vertraulich und auf Wunsch auch anonym

Um zum HinweisgeberInnen-Meldesystem zu gelangen, klicken Sie bitte hier.

FAQs

Unsere Kontaktdaten

Sollten Sie zur Hinweisgebung Fragen haben oder Beratung brauchen, wenden Sie sich bitte an:

Steirische Wirtschaftstreuhand GmbH & Co KG
Leonhardstraße 109, 8010 Graz
T: +43 316 32 24 31
F: DW 56
office@stwt.at 

Steirische Prüfungs- und BeratungsGmbH
Leonhardstraße 109, 8010 Graz
T: +43 316 32 24 31
F: DW 56
office@stwt.at 

Steirische Wirtschaftstreuhand GmbH
Leonhardstraße 1098010 Graz
T: +43 316 32 24 31
F: DW 56
office@stwt.at

 

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